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Urmensch vor Gericht
Hamburg
1927
Am
dritten Tage schuf Gott die Bäume, Kräuter und Gräser.
Erst am sechsten Tage schuf er den Adam…
Gräser, der
Ur-
und Naturmensch
Gustav Gräser, ist
demnach drei ganze Tage älter als Adam. Wenn man ihn in
seinem härenen Gewände sieht, mit den unendlich langen
Haaren, dem wilden Bart, dann glaubt man ihm die Abstammung aus
längst vergangener Zeit. Nur seine Anwesenheit beim
Sündenfall glaubt man ihm nicht. Gräser, der vor den
Tieren, den Fischen, Vögeln, Schlangen und vor allem vor
dem Menschen erschaffen wurde, weiß darum nicht, was Sünde
ist. Auch den ganzen übrigen modernen Kram kennt er nicht,
keine Polizei, kein legales Faustrecht der Uniform, er kennt vor
allem auch nicht die moderne Gastfreundschaft, die in der
Hauptsache aus dem Hausrecht, das ist Hinauswurfrecht, besteht.
Armer
Gräser, du reines Kindergemüt, der du dein ganzes
Dasein für die längst überfällig gewordene Idee
der Menschenliebe, Herzensreinheit und Einfalt der Sitten
hingegeben hast, als du gestern aus dem Gerichtssaal
abzogst mit deinem durchaus "korrekten" und in keiner
Revision anfechtbaren Urteil wegen Widerstandes gegen
die Staatsgewalt, da sah man deinem Gesicht an, daß dir
wieder einmal ein ganzer Porzellanladen voller
Ideale kaputtgeschlagen worden war. Und dabei hatte der
Staatsanwalt dich sehr milde, der Richter sogar sehr gütig
behandelt. Ach Gräser, wir stehen nicht mehr beim
dritten Schöpfungstag, sondern sind durch den Sündenfall
zivilisierte Männer geworden und üben unsere erhabenen
Menschenrechte mit den geschlossenen Handschellen der
Paragraphen. Das wirst du nie begreifen, aber es ist so!
*
Hamburger Tagesanzeiger, 13. Juni
1927 | |
| Sanctus
Jacobus alter

Vor
dem Amtsgericht (Einzelrichter Dr. Buhl, Staatsanwalt Dr. Leffmann)
erscheint ein Mann, der fast anmutet wie ein Überbleibsel aus
langverschollener Zeit, sowohl nach der Art seines ganzen Auftretens,
seines Sichgbens, seines Sprechens und nicht zu wenigstens nach der
Art seiner Kleidung.
Den
älteren Leser der „Hamburger Nachrichten“ ist er
vielleicht kein Fremder, hat doch kein Geringerer als Johannes Schlaf
in unseren Blättern sich in einem Aufsatze eingehend mit ihm
beschäftigt. Es handelt sich um Artur Gräser aus
Siebenbürgen, gewiß mich vielen anderen kein Unbekannter.
Er
ist 47 Jahre alt, eine große stattliche Gestalt. Das
Schermesser scheint weder Haupt- noch Barthaar je berührt zu
hoben. Die Kleidung. Gesamteindruck: Hirte aus der Campagna um Rom,
wie man sie heute trotz Mussolini dort noch antrifft, wie sie unsere
Maler aus der Mitte und der zweiten Hälfte des verflossenen
Jahrhunderts uns tausende von Malen auf ihren Bildern gezeigt haben,
wie sie uns Goethe, Seume und viele andere gezeichnet und beschrieben
haben. Ein braunes Obergewand. Faltenreich ohne Saum – schon
zum Teil ausgefranzt – an seinem unteren Rande aus einem Stoff,
den man als sehr kurzhaarigen Plüsch bezeichnen könnte.
Unter ihm leuchtet ein grünes Untergewand hervor, vom Hals bis
zu den Knöcheln reichend, eine Art Kombination aus Jacke und
Hose, aus gleichartigem Stoffe. Die Farben beider Kleidungsstücke
sind künstlerisch fein aufeinander abgestimmt – ein
Farbenakkord, der wohltuende Augenweide bereitet. Als ein zart
mitschwingender Oberton erklingt das Lila seiner Tasche. Ähnlich
der Pilgertasche des Apostels Jacobus. Man könnte sich denken,
daß dieser rastlose Wanderer sich in gleicher Weise gekleidet
habe. An den Füßen Sandalen, nicht solche, wie sie die
italienischen Pifferari und Hirten tragen – ein Stück
Rinderfell grob und roh mit Lerderriemen an den Fuß gebunden –
sondern gute, ordentliche zuverlässige Arbeit eines tüchtigen
Meisters der ehrsamen Schuhmacherzunft. Der Fuß ist außerdem
mit einem Strumpfe bekleidet, der leider aus der künstlerischen
Kleidungskomposition mit einem schrillen Mißton herausfällt.
Sie sind grau und gräulich und passen nicht zu den anderen
Farben, wie ein Bettler zu einem Edelknaben.
Auf
dem Rücken trägt er ein Fischnetz, in dem aber geistige
Fische zur Ruhe gebracht zu sein scheinen – Papierrollen. Was
für Geisterblitze und -funken sie bergen, weiß ich nicht.
Dieses Fischnetz trägt als Verschlußmittel echte Hasel-
und Walnüsse, die vermittels Durchbohrung und Durchführung
eines dünnen Strickes zu äußerst anmutigen Knöpfen
und Haken werden – ein Motiv, das sich Knopfmacher und
überhaupt Kunstgewerbler nicht entgehen laßen sollten! Die
Lenden sind mit einem mittelbreiten Zingulum aus dicker Kordel
gegürtet. (1. Kön. 18,46.)
Was
treibt dieser Mann? Auf des Richters Frage: Was find Sie? Die
Antwort: Maler, Redner. Bildhauer. Ein Privatgespräch mit ihm
ergibt, daß er diesen Winter in Berlin in der Freien Hochschule
mehrere Serien von Vorträgen halten will. Die erste Serie von
sechs Vorträgen wird den Gesamttitel: „Gespräche aus
Gemeinschaftsfragen zur Aufheiterung unseres betrübten Lebens“
tragen.
Mit
der religiösen Bewegung der Gemeinschaftler haben seine
Bestrebungen nichts zu tun. Das Wort Religion führt er nicht
gern im Munde, damit wird zu viel Mißbrauch getrieben. Dabei
beruft er sich auf Schiller: „Votivtafeln: Mein Glaube. Welche
Religion ich bekenne? Keine von allen, die du mir nennst – und
warum keine? Aus Religion!“
Sein
Sichgeben usw. Ein ruhiger abgeklärter Mann, der auf jede Frage,
die an ihn Richter und Staatsanwalt in der eigenartigen Verhandlung
glücklich angepaßter Art und Weise richten, verständig,
ruhig, seine Person beileibe nicht in den Vordergrund schiebend –
im Gegenteil! – antwortet.
Was
hat nun St. Jacobus secundus verbrochen? Sein Haupverbrechen liegt
eigentlich darin, daß er in dieser Gewandung sich unterfangen
hat, eines Sonntags, nachmittags in der fünften Stunde, eines
unserer größten Kaffeehäuser zu betreten. Das war
doch nicht zu dulden, daß in einer Großstadt wie Hamburg
jemand ein anderes Kleid trägt, als wie es „Gevatter
Schneider und Handschuhmacher“, wie Schiller in „Wallensteins
Lager“ sagt, gebilligt haben, ja das kann sich wohl ein Inder,
ein Somalineger pp. „grenzenlos erdreusten“, aber nicht
ein Kerndeutscher aus dem Sachsenlande in Siebenbürgern!
Der
„Herr Ober“ naht denn auch sofort und bittet ihn, das
„Lokal“ zu verlassen. Jacobus alter ist – wie er
selbst wohl mit Recht sagt – ein vertrauensseliger Mann. Er
hält dem Geschäftsführer vor, daß sich in diesem
Gewande doch ein ganz anständiger Mensch bergen könnte, er
erinnert an Tagore – „ob ich einer oder sonst so was bin,
weiß ich nicht“ —. Der Kellner: „Das könne
alles schon ganz gerne angehen“. „Nun schön, ich
will gehen“ – antwortet der „Verbrecher“; er
schreitet auf eine Tür zu. Inzwischen hat schon der Portier –
Ton auf der ersten Silbe! – einen Sipo herbeigeholt. Diesem
jungen Manne ist seine für gewöhnliche, alltägliche
Fälle vorzügliche Dienstvorschrift ganz in Fleisch und Blut
übergegangen. Nach ihr handelt er. Aber der gut- und freiwillig
das ungastliche Gasthaus Verlassende kann gar nicht begreifen, warum
er von dem Jüngling angefaßt wird und macht
Abwehrbewegungen, die der junge Diener der Hermandad als „Widerstand
gegen die Staatsgewalt“ ansehen konnte – ihn trifft wegen
seiner Jugend gewiß gar kein Vorwurf, ein reiferer Schutzmann
hätte hoffentlich und voraussichtlich anders gehandelt –
und das Vergehen gegen § 123 (Hausfriedensbruch), § 113
(Widerstand) ist fertig, zumal auf der Straße noch weitere
Abwehrbewegungen sich wiederholen. Der Strafbefehl lautet auf 70
Mark.
Im
Urteile wird er entsprechend dem Antrage des Staatsanwalts vom
Haus-friedensbruche freigesprochen. Aber ihn auch vom Widerstande
freizusprechen, gelingt nicht. Dafür soll er mit 20 Mark büßen.
Auf die Frage, ob er diese Strafe annehme, antwortet Jacobus in
seinem wundervollen Lohfingschen Baß: Das könne man doch
nicht von ihm erwarten.
Hamburger
Nachrichten, 136.
Jahrg., 13. Juni 1927, Nr. 270 (135 B), S. 7. Online: Sanctus
Jacobus alter. | |